Oesterreichischer Verband der Wirtschaftsingenieure

Statuten des Vereins “WINGnet Graz“ – Verein zur Förderung von Studenten technisch- wirtschaftlicher Studienrichtungen

§ 1

Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen “WINGnet Graz- Verein zur Förderung von Studenten

technisch- wirtschaftlicher Studienrichtungen“.

(2) Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf Steiermark und Kärnten.

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2

Zweck

(1) Der Verein ist unpolitisch, er dient der Wahrnehmung und Förderung der

wissenschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder.

(2) Vereinszweck ist die Förderung von Studenten des Wirtschaftsingenieur- und des

Wirtschaftsinformatikerstudiums und verwandter technisch- wirtschaftlicher

Studienrichtungen.

(3) Die Tätigkeit des Vereins ist gemeinnützig nicht auf Gewinnstreben ausgerichtet.

§ 3

Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und

materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen:

a) Vorträge, Workshops, Exkursionen, Diskussionsabende, Ausflüge

b) Herausgabe von Informationsschriften;

c) Stellungnahmen zu Berufs- und Ausbildungsfragen;

d) Beratung der Mitglieder,

e) Erstellen und Verwalten einer Vereins- Homepage,

f) Redaktionelle Mitarbeit bei der Zeitschrift WING- Verbands ’WING- Business’.

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

a) Erträgnisse aus Veranstaltungen,

b) Spenden,

c) sonstige Zuwendungen.

§ 4

Arten der Mitgliedschaft

(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder sind Studierende, welche die Voraussetzungen des § 5

erfüllen und sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Ehrenmitglieder sind Personen,

die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 5

Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die Studierende des

Wirtschaftsingenieurwesens, der Wirtschaftsinformatik und anderer verwandter

technisch- wirtschaftlicher Studienrichtungen sind, werden.

(2) Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied ist eine schriftliche Beitrittserklärung zum

Österreichischen Verband der Wirtschaftsingenieure - WING notwendig.

(3) Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die

Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die

Generalversammlung.

(5) Vor Konstituierung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch

den (die) Proponenten. Die Mitgliedschaft wird erst mit Konstituierung des Vereins

wirksam.

 

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