Statuten des Vereins “WINGnet Graz“ – Verein zur Förderung von Studenten technisch- wirtschaftlicher Studienrichtungen
Auszug:
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen “WINGnet Graz- Verein zur Förderung Studierender technisch- wirtschaftlicher Studienrichtungen“.
(2) Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf Steiermark und Kärnten.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
§2 Zweck
(1) Der Verein ist unpolitisch, er dient der Wahrnehmung und Förderung der wissenschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder.
(2) Vereinszweck ist die Förderung von Studierenden des Wirtschaftsingenieur- und des Wirtschaftsinformatikerstudiums und verwandter technisch- wirtschaftlicher Studienrichtungen.
(3) Die Tätigkeit des Vereins ist gemeinnützig nicht auf Gewinnstreben ausgerichtet.
§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen:
a) Vorträge, Workshops, Exkursionen, Diskussionsabende, Ausflüge
b) Herausgabe von Informationsschriften;
c) Stellungnahmen zu Berufs- und Ausbildungsfragen;
d) Beratung der Mitglieder,
e) Erstellen und Verwalten einer Vereins- Homepage,
f) Redaktionelle Mitarbeit bei der Zeitschrift des WING-Verbands ’WING-Business’.
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Erträgnisse aus Veranstaltungen,
b) Spenden,
c) sonstige Zuwendungen.
§4 Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind Studierende, welche die Voraussetzungen des § 5
erfüllen und sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens, der Wirtschaftsinformatik und anderer verwandter technisch- wirtschaftlicher Studienrichtungen sind, werden.
(2) Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied ist eine schriftliche Beitrittserklärung zum österreichischen Verband der Wirtschaftsingenieure - WING und die Abgabe der persönlichen Daten mit Beitrittserklärung an das WINGnet Graz notwendig.
(3) über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
(5) Vor Konstituierung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch den (die) Proponenten. Die Mitgliedschaft wird erst mit Konstituierung des Vereins wirksam.





